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im Sekreteriat, Tel: 030 - 22502215
Axel Stelten, Tel: 030 - 22502219

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Linktipp:
Aktion 1:1  -  Gleiches Recht für Lebenspartnerschaften!
Wer gleiche Pflichten übernimmt, muss auch gleiche Rechte erhalten!
Aktion 1:1Mit dem Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft von 2001 wurden lesbische und schwule Paare erstmals rechtlich anerkannt.
Das ist ein großer gesellschaftspolitischer Fortschritt. Trotzdem blieben erhebliche Ungerechtigkeiten bestehen.
Jetzt geht es darum, auch die Rechte 1:1 zu übertragen. Ansonsten würde Diskriminierung weiter fortgeschrieben. Das trifft insbesondere auch Lebenspartnerschaften mit Kindern hart. Es gibt keinen sachlichen Grund, gleiches Recht weiter zu verweigern.
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Agenda 2011

Fünfjahresplan zur Lesben- und Schwulenpolitik in Berlin


1. Die Zeit ist reif für "Gay Mainstreaming"

Lesben und Schwule können heute so frei leben wie nie zuvor in unserem Land. Dies gilt insbesondere für die Hauptstadt Berlin, die auf eine lange Tradition der Homosexuellenemanzipation zurückblicken und stolz sein kann. Diese jedoch war mit harten Kämpfen und großen Rückschlägen verbunden. Im Nationalsozialismus fand eine Homosexuellenverfolgung ohnegleichen in der Geschichte statt. In Berlin wurde eine mühsam aufgebaute Infrastruktur aus Cafés, Kneipen, Zeitungsverlagen und Beratungseinrichtungen zerschlagen. Eine Entschädigung gab es bis heute nicht. Im Gegenteil: Auch nach 1945 blieben Homosexuelle lange Zeit kriminalisiert und ausgegrenzt.
In den vergangenen Jahrzehnten ist ein großer gesellschaftlicher Wertewandel gelungen. Inzwischen gibt es einen demokratischen Konsens, dass das in Art. 2 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit zu Respekt gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebensweisen verpflichtet. Auf der rechtlichen Ebene wurde in den vergangenen Jahren viel erreicht. Die Berliner Landesverfassung verpflichtet seit 1990 zur Gleichbehandlung Homosexueller. Das im Jahre 2001 verabschiedete Lebenspartnerschaftsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung von schwulen und lesbischen Paaren.
Dennoch: Homosexuellenfeindlichkeit, Vorurteile und Diskriminierung sind längst noch nicht überwunden. Auch in Berlin sind Leben und Schwule immer wieder mit Benachteiligungen, Beleidigungen, Pöbeleien und Gewalt konfrontiert. Ein offener Umgang mit der eigenen Homosexualität ist in bestimmten gesellschaftlichen Bereichen auch heute noch mit negativen Konsequenzen verbunden.
Neben der rechtlichen Gleichstellung sind deswegen verstärkte Anstrengungen notwendig, die Akzeptanz von Lesben und Schwulen im alltäglichen Leben zu fördern. Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Gleichstellung von Lesben und Schwulen müssen in der täglichen Praxis auch durch- und umgesetzt werden. Kurz: Es bedarf eines "Gay Mainstreaming". Dazu gehört eine angemessene Repräsentation in gesellschaftlichen Gremien und Institutionen. Dazu gehört eine Bildungs- und Jugendarbeit, die Vorurteilen offensiv entgegentritt. Dazu gehört eine Familienpolitik, die der Situation lesbischer und schwuler "Regenbogenfamilien" Rechnung trägt. Dazu gehört eine Integrationspolitik, die das Selbstbestimmungsrecht von lesbischen Migrantinnen und schwulen Migranten sicherstellt. Dazu gehören eine umfassende Dokumentation und die Prävention von Diskriminierung und Gewalt ebenso wie die wissenschaftliche Erforschung der Ursachen von Homosexuellenfeindlichkeit. Dazu gehört eine Erinnerungskultur, die die (Verfolgungs-) Geschichte von Lesben und Schwulen auch im öffentlichen Raum sichtbar macht. Und dazu gehört eine Gesundheits- und Präventionspolitik, die sich auf die verschiedenen Zielgruppen schwuler Männer und ihre veränderte Wahrnehmung der HIV-Bedrohung konzentriert.
- Gay Mainstreaming: Übertragung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zur Gleichstellung von Lesben und Schwulen in das alltägliche Leben


2. Rechtliche Gleichstellung vollenden

Die rechtliche Situation von Lesben und Schwulen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Von einer Gleichstellung sind wir aber noch weit entfernt. Viele Fragen wie die Gleichstellung im Adoptionsrecht, bei der Erbschafts- und Einkommenssteuer betreffen Bundesrecht, auf das das Land Berlin nur eingeschränkten Einfluss hat. Über Bundesratsinitiativen z.B. für die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare muss die Debatte hier aber offensiv vorangetrieben werden. Im Landesrecht wiederum ist die rechtliche Gleichstellung zu vollenden. Dies gilt insbesondere für jene Bereiche, die durch die Föderalismusreform nunmehr in Landeskompetenz übergegangen sind. Zu nennen ist hier u.a. das Beamtenrecht.
- Rechtliche Gleichstellung im Landesrecht (u.a. Beamtenrecht)
- Bundesratsinitiative für die Öffnung der Ehe


3. Vertretung in Gremien, Kommissionen und sonstigen Institutionen

Wie andere gesellschaftliche Gruppierungen auch sind Vertreter von Lesben- und Schwulenverbänden in öffentlich-rechtliche Gremien, Kommissionen, Kuratorien, Beiräte, Jurys und sonstige Institutionen zu berufen. Dazu gehören selbstverständlich Gremien wie der Rundfunkrat, der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen und die Landeskommission gegen Gewalt, um nur einige zu nennen. Nur hier werden Lesben und Schwule ihre Interessen dauerhaft und nachhaltig geltend machen können. Da die Gleichstellung Homosexueller eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe ist, bedarf es einer Vertretung in allen Gremien, die die Berliner Bevölkerung repräsentieren sollen oder die die Belange von Lesben und Schwulen berühren.
- Berufung von Vertretern der Lesben- und Schwulenverbände in den Rundfunkrat und andere Gremien, Kommissionen, Kuratorien, Beiräte, Jurys etc.


4. Bildungs- und Jugendarbeit

Schulen und Jugendzentren sind der Ort, an dem Vorurteilen und der Diskriminierung von Lesben und Schwulen entgegengetreten werden kann. In den Berliner Rahmenlehrplänen und im Jugendhilfegesetz ist dies auch vorgesehen. Doch die Praxis sieht anders aus: Viele Pädagogen fühlen sich nicht ausreichend qualifiziert, um Homosexualität zu thematisieren. Hinzu kommt, dass das Thema gerade bei Jugendlichen mit vielen Emotionen und oft auch mit einer latent aggressiven Ablehnung verknüpft ist. Die meisten Lehrer und Erzieher wissen nicht, wie sie dem adäquat begegnen können. Nicht wenige Pädagogen haben auch selbst noch Vorbehalte gegenüber Homosexuellen. Hier ist von staatlicher Seite gegenzusteuern. Aufklärung über Homosexualität muss künftig obligatorischer Bestandteil der Bildungs- und Jugendarbeit sein. Nötig ist eine offensive, themen- und fächerübergreifende Auseinandersetzung mit antihomosexuellen Einstellungen, vom Sexualkunde- bis zum Sportunterricht. Zu Unterrichtsbefreiungen aus religiösen Gründen darf es nicht kommen. Auch muss sichergestellt werden, dass Religionsunterricht nicht dazu missbraucht wird, Hass gegen Lesben und Schwule zu predigen. Ziel des Unterrichts sollte es sein, eine kritische Auseinandersetzung über Identität, sexuelle Orientierung, Diskriminierung und Toleranz anzuregen. Inwieweit dies gelingt, ist im Rahmen des Qualitätsmanagements zu evaluieren. Um all dies zu ermöglichen, sind Lehrer und Erzieher ausreichend zu qualifizieren. Dazu gehören eine Anpassung der Berufsausbildung und obligatorische Fortbildungsveranstaltungen zum Thema ebenso wie die Entwicklung von adäquaten Aufklärungsprojekten, Unterrichtskonzepten und entsprechenden Materialien.
- Definition von obligatorischen Bildungsinhalten zum Thema Homosexualität
- Qualitätsstandards zur Evaluation des Themas in der Bildungs- und Jugendarbeit
- Anpassung der Berufsausbildung und obligatorische Fortbildungen zum Thema
- Entwicklung von Aufklärungsprojekten, Unterrichtskonzepten und Materialien


5. Familienpolitik: Coming-out und Regenbogenfamilien unterstützen

Lesben und Schwule sind keine vereinzelten Individuen, sie sind Söhne, Töchter, Neffen und Nichten, Tanten, Onkel und oft auch Mütter und Väter. Viele lesbische und schwule Paare leben mit Kindern oder wünschen sich welche. Sie haben Kinder aus vorangegangenen heterosexuellen Beziehungen, kümmern sich um Pflegekinder oder entscheiden sich bewusst für ein leibliches Kind (z.B. durch Insemination). Die derzeitige  rechtliche Situation behindert solche Familienmodelle allerdings. Eine gemeinsame  Adoption ist ebenso unmöglich wie z.B. vertragliche Regelungen zum Sorgerecht nach der Geburt. Hinzu kommen alltägliche Probleme: Jugendämter und Familienberatungsstellen sind mit dem Thema meist ebenso überfordert wie Erzieher und Lehrer. Dies muss sich ändern! Die Berliner Familienpolitik muss den Lebensmodellen von Lesben und Schwulen verstärkt Rechnung tragen. Dazu sollten selbstverständlich Beratungsangebote für Jugendliche und ihre Eltern zu Coming-out und Homosexualität gehören. Aber auch spezifische Angebote für lesbische und schwule Eltern sind zu fördern und nach Bedarf weiter auszubauen. Angehörige von Jugendämtern und Familienberatungsstellen, aber auch Lehrer und Erzieher an Kitas, in Kindergärten, Schulen und Jugendzentren sind bei Multiplikatorenschulungen für die Themen Homosexualität und gleichgeschlechtliche Lebensweisen zu sensibilisieren. Beratungsleitfäden und  Unterrichtsmaterialien sind im Hinblick auf die Lebensmodelle lesbischer und schwuler "Regenbogenfamilien" zu ergänzen.
- Qualifizierung von Beratern und Erstellung von Beratungsleitfäden
- Förderung von Beratungsangeboten zu Coming-out und Regenbogenfamilien
- Sensibilisierung von Erziehern und Überarbeitung von Unterrichtsmaterialien


6. Integrationspolitik

Homosexualität stößt bei einem Teil der in Berlin lebenden Einwanderer auf vehemente Ablehnung. In Stadtteilen, Schulen oder Jugendzentren mit hohem Migrantenanteil lässt sich ein gesellschaftliches Klima beobachten, in dem Homosexuellenfeindlichkeit zum "guten Ton" gehört. Statt zur Integration von Migrantenjugendlichen kommt es zu Assimilationsprozessen in der Gegenrichtung: Patriarchalische Denkmuster und archaische Ehr- und Moralvorstellungen durchdringen bestimmte Jugendkulturen immer stärker. Dies bleibt nicht ohne Folgen für das gesellschaftliche Zusammenleben. Immer wieder werden Homosexuelle Opfer von Diskriminierung und Pöbeleien, mitunter auch von Gewalt. Besonders hart trifft es Schwule und Lesben mit Migrationshintergrund. Viele lassen sich in ein Doppelleben zwingen. Kommt es doch zu einem Coming-out oder zu einem Outing durch Dritte, werden sie durch ihre Familien oft massiv unter Druck gesetzt. Dazu zählen Sanktionen wie das Arrangement einer Alibi-Hochzeit, der Entzug finanzieller Unterstützung, das Verstoßen aus der Familie, in Extremfällen auch massive körperliche Gewalt.
Hier ist die Integrationspolitik gefordert. Das individuelle Selbstbestimmungsrecht von und der Respekt gegenüber Lesben und Schwulen müssen offensiv eingefordert werden. Dazu gehört ein entsprechender Dialog zwischen Integrationsbeauftragten, Migrantenorganisationen und Lesben- und Schwulenverbänden. Dazu gehört die Unterstützung von Aufklärungsprojekten und -kampagnen, um die zivilgesellschaftliche Debatte über die Gleichstellung von Lesben und Schwulen in die Migrantencommunitys zu tragen. Dazu gehören spezifische Beratungsangebote für lesbische Migrantinnen und schwule Migranten. Dazu gehört es, schwulen und lesbischen Opfern von häuslicher Gewalt und Zwangsverheiratung in qualifizierten Beratungsstellen und Zufluchtshäusern Hilfe und Schutz zu bieten. Und dazu gehört auch: die obligatorische Thematisierung von Homosexualität in Sprach- und Integrationskursen. (Zur Integrationspolitik vgl. auch das Migrationspolitische Papier des LSVD)
- Initiierung und Begleitung eines Dialogs zwischen Integrationsbeauftragten, Migrantenorganisationen und Lesben- und Schwulenverbänden
- Förderung von Aufklärungsprojekten und -kampagnen zum Thema Homosexualität
- Hilfe für schwule und lesbische Opfer von häuslicher Gewalt und Zwangsverheiratung
- Obligatorische Thematisierung von Homosexualität in Sprach- und Integrationskursen


7. Dokumentation und Prävention von Diskriminierung und Gewalt

Die meisten Schwulen und Lesben machen Diskriminierungserfahrungen: Sie werden beleidigt und angepöbelt, je nach Tageszeit, Ort und Situation werden die Angreifer auch gewalttätig. In einigen Berliner Problemkiezen trauen sich viele Schwule und Lesben nicht mehr, sich in der Öffentlichkeit zu erkennen zu geben. Der Entwicklung solcher Angsträume muss Einhalt geboten werden. Das Überfalltelefon Maneo und der Ansprechpartner der Polizei für gleichgeschlechtliche Lebensweisen dokumentieren Jahr für Jahr über 200 Einzelfälle homosexuellenfeindlich motivierter Gewalt. Die Dunkelziffer liegt nach übereinstimmender Schätzung bei rund 90 Prozent. Weil repräsentative Studien zum tatsächlichen Ausmaß und zu den Ursachen homosexuellenfeindlicher Gewalt fehlen, gibt es im Bereich der Täterprävention aber kaum Fortschritte. Woran es mangelt, sind geeignete Instrumentarien zur Erfassung und zur Dokumentation homosexuellenfeindlich motivierter Gewalt. Hier bedarf es neuer Konzepte, die der Täterprävention wie dem Opferschutz gleichermaßen Rechnung tragen, etwa eine breitgefächerte Dokumentation von Hass-Delikten nach dem Vorbild der Erfassung rechtsradikaler Gewalttaten. Überdies ist eine fundierte wissenschaftliche Untersuchung des Ausmaßes und der Ursachen homosexuellenfeindlich motivierter Diskriminierung und Gewalt zu initiieren. Gleichzeitig sind täterorientierte Präventionskonzepte zu entwickeln und in der Praxis zu erproben.
- Entwicklung von Instrumentarien zur Erfassung homosexuellenfeindlicher Gewalt
- Entwicklung und Erprobung von täterorientierten Präventionskonzepten
- Initiierung einer wissenschaftlichen Studie zu Ausmaß und Ursachen homosexuellenfeindlicher Gewalt


8. Erinnerungskultur und Sichtbarkeit im öffentlichen Raum

Die symbolische Repräsentation von Lesben und Schwulen im öffentlichen Raum ist für ihre gesellschaftliche Gleichstellung und die Förderung von Respekt und Toleranz von entscheidender Bedeutung. Als Beispiel sei hier nur an die lange aber fruchtbare Debatte über die Hissung von Regenbogenfahnen an Berliner Rathäusern erinnert. Die Sichtbarkeit von schwuler und lesbischer Geschichte und Kultur und ihre symbolische Repräsentation auf Gedenktafeln, Straßenschildern und Denkmälern sind deswegen aktiv zu fördern. Dazu gehört u.a. die Benennung eines würdigen und repräsentativen Ortes im Regierungsviertel nach dem Sexualforscher Dr. Magnus Hirschfeld - nachdem der ursprünglich geplante Magnus-Hirschfeld-Steg am Kanzleramt nicht gebaut wird, schlägt der LSVD hierfür den Platz vor dem Haus der Kulturen der Welt vor. Dazu gehört der zügige Bau des Mahnmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen - als Mit-Auslober ist das Land Berlin gefordert, eine konstruktive Lösung im Streit um den Sieger-Entwurf des künstlerischen Wettbewerbs herbeizuführen. Dazu gehört, last but not least, eine angemessene Entschädigung für die Zerstörung und Plünderung der homosexuellen Infrastruktur in Berlin nach 1933. Hier ist eine Stiftung vorstellbar, die sich der Aufarbeitung der (Verfolgungs-) Geschichte von Lesben und Schwulen in Berlin widmen und darüber hinaus zukunftsweisende Projekte für Respekt und Toleranz fördern sollte. Darüber hinaus ist das Land Berlin gefordert, mittels einer Bundesratsinitiative auch eine bundesweite Entschädigungsregelung herbeizuführen.
- Repräsentation schwuler und lesbischer Geschichte und Kultur auf Gedenktafeln, Straßenschildern und Denkmälern
- Benennung eines repräsentativen Ortes im Regierungsviertel nach Magnus Hirschfeld
- Zügiger Bau des Mahnmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
- Schaffung einer Stiftung zur Aufarbeitung der (Verfolgungs-) Geschichte von Lesben und Schwulen in Berlin
- Bundesratsinitiative zur kollektiven Entschädigung für die Zerstörung der homosexuellen Infrastruktur nach 1933


9. Offensive zur Prävention von HIV und Aids bei schwulen Männern

Nach 20 Jahren Präventionsarbeit steigen die HIV-Infektionsraten bei schwulen Männern wieder an. Das Robert-Koch-Institut schätzt den Anteil der HIV-Neuinfektionen im Jahr 2005, die auf ungeschützten Sex unter Männern zurückzuführen sind, auf 70 Prozent. Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig und reichen von blindem Vertrauen in die antiretroviralen Therapien über eine Kondommüdigkeit nach 20 Jahren Safer Sex bis hin zu einem bewussten Risikoverhalten insb. junger Männer nach dem Motto „No risk no fun“. Dieser besorgniserregenden Entwicklung muss mit einer Präventions-Offensive begegnet werden, die sich auf die verschiedenen Zielgruppen schwuler Männer und ihre veränderte Wahrnehmung der HIV-Bedrohung konzentriert. Erfolgversprechend können dabei nur Konzepte sein, die berücksichtigen, dass sich der Charakter der Bedrohung durch HIV und Aids tatsächlich verändert hat. Nötig ist eine Neujustierung von Botschaften und Vermittlungsmethoden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass inzwischen sehr viele schwule Männer sehr lange mit HIV und Aids leben. Es geht darum, realistische Wege aufzuzeigen, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Das wird umso erfolgreicher gelingen, je offener die Gesellschaft mit Homosexualität umgeht und je weniger Diskriminierung schwule Männer aufgrund ihrer Sexualpraktiken oder einer HIV-Infektion zu befürchten haben.
- Präventions-Offensive für die verschiedenen Zielgruppen schwuler Männer. Dabei sind spezifische Konzepte insb. zur Ansprache von jungen Homosexuellen, von schwulen Paaren, von schwulen und bisexuellen Migranten und von HIV-infizierten schwulen Männern zu entwickeln.
- Neujustierung von Präventionsbotschaften und Vermittlungsmethoden angesichts der veränderten Bedrohungslage.
- Eine offensive, kritische aber auch realistische Auseinandersetzung mit bewusstem Risikoverhalten.
- Akzeptanzkampagne für HIV-Infizierte und ihr Recht auf Sexualität.

 
 
 
 
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